Das Arbeitnehmerschutzgesetz schreibt jedem Bühnenfahrer eine entsprechende Unterweisung über folgende Bereiche vor: Rechtsvorschriften u. Richtlinien, die den Betrieb von Bühnen betreffen, Aufbau u. Arbeitsweisen von Bühnen (mechanische, elektrische); Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik; Sicherheitseinrichtungen; Betrieb und Wartung von Bühnen